Der Elternrat KiTas in Wunstorf

 Den Kindern eine Stimme geben.

Kontakt zu uns

Wir sind gern unkompliziert ansprechbar für Euch:

Schreibt uns mit Anmerkungen, Fragen und konstruktiven Ideen für die Betreuungswelt der Kleinen in Wunstorf.

 Mail: elternrat.kitas.wunstorf@gmail.com

Bitte habt Verständnis, wenn wir uns nicht sofort melden. Auch wir haben Familien & berufliche Herausforderungen. Wir sind aber so schnell es geht für Euch und Eure Anliegen da!

Natürlich könnt Ihr bei akuten Fragen auch gern auf Eure Einrichtungsleitung oder den Elternbeirat direkt in Eurem Kindergarten zugehen.

Ihr wollt Euch auch in unserem Stadtelternrat engagieren und seid interessiert an unserer Arbeit? Klar! Sehr gern sprechen wir mit Euch, wie Ihr Euch einbringen könnt.

Ihr seid auf der Suche?

Anlaufstelle für die Platzsuche und Infos zu den einzelnen Betreuungsangeboten ist der Familienservice der Stadt Wunstorf.

Büro-Familienservice Stadtverwaltung Wunstorf 

Rathaus Gebäude C
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Telefon: 05031 101-238
Mail: Familienservicebuero@wunstorf.de

Die Anmeldung von Betreuungswünschen wird darüber in Wunstorf zentralisiert organisiert.

Wichtig: Bitte trotzdem dort melden und den Platzbedarf angeben, wenn Euch bekannt ist, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Betreuungsplatz gering sein sollte. Die Stadtverwaltung kann so (und muss auch) den Gesamtbedarf erkennen.

FAQ

1. Was ist ein Stadtelternrat?

Ein Elternrat der Stadt, ist zu bestimmten Bereichen (hier für die Kindertagesstätten - also: „Elternrat KiTas Wunstrof“) ein Gremium, welches im Sinne einer umfassenden Mitbestimmung als Vertretung der Gesamtelternschaft auf Stadtebene vorgesehen ist. Das Gremium hat keine Entscheidungsbefugnis, sollte jedoch über Änderungen stets informiert und auch angehört werden. Im besten Fall ist ein Stadtelternrat, im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit, ein Partner der Stadt und der Einrichtungen, mit einer gewichtigen beratenden Position.

2. Welchen rechtlichen & politischen Hintergrund hat der Elternrat KiTas? 

Alle Gesetze sind im Internet detailiert nachlesbar. Teilweise sind auch Protokolle von Jugendausschüssen oder Ratssitzungen einsehbar. Die folgende Auflistung ist evtl. nicht vollständig, dient aber einer ersten Orientierung durch den formalen Dschungel:

- Grundgesetz §6 und Verfassung des Landes Niedersachsen mit Erziehungsrecht

- SGB VIII für Kinder- und Jugendhilfe - besonders 3. Abschnitt §22-26 bzgl. KitaG  

- KitaG (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) des Landes Niedersachsens mit der Umsetzung von z.B. einheitlichen Qualitätsstandards auf Landesebene im Sinne von SGB VIII

- Jugendhilfeausschuss I Möglichkeit der Teilnahme am Ratsausschuss als Bürger

- regionales Konzept für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf in den Kindertagesstätten in Wunstorf

- Satzung über die Erhebnung von Gebühren & die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Wunstorf in der OS Steinhude und Idensen

- Kindertagespflegesatzung

- Richtline zur Vergabe von Kindertagesplätzen an auswärtige Kinder

Wir freuen uns etwas zu bewegen.